AGB'S
§ 1 Geltung
Unsere Leistungen und Angebote an Interessenten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden, dies sind die Interessenten
an den von uns vermakelten Objekten, über die von uns angebotenen Dienstleistungen schließen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind
freibleibend und unverbindlich. Die von uns in den im vorhergehenden Satz genannten Medien gemachten
Angaben basieren auf den uns vom Eigentümer, Bauunternehmer, Bauträger usw. erteilten Informationen
und erfolgen unsererseits nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit.
(2) Das von uns gemachte Angebot ist ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Angebote und sonstige
Mitteilungen dürfen vom Kunden nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergegeben werden.
Zuwiderhandlungen können eine Schadenersatzpflicht begründen, welche die Höhe der entgangenen
Provision erreichen kann.
(3) Kommt ein Vertrag ohne uns hinzuzuziehen zustande, so ist unser Kunde verpflichtet, uns hiervon umgehend
zu verständigen.
§ 3 Tätigkeiten und Preise
(1) Unsere Tätigkeit ist u. a. auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von unter § 3 (2) genannten Verträgen
gerichtet. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommen, so ist an
uns eine Maklerprovision zu entrichten.
(2) Wird aufgrund unserer Tätigkeit anstelle der angebotenen Vertragsmöglichkeit ein wirtschaftlich
vergleichbarer Vertrag abgeschlossen, so ist hierfür ebenfalls die vereinbarte Maklerprovision zu zahlen.
Diese Maklerprovision beträgt, sofern im Exposé nichts anderes angegeben ist, bei Verträgen über:
a. Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie Eigentumswohnungen für den Käufer und Verkäufer jeweils
vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis 3,57 % inkl. 19 % MwSt.
b. Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstückes und etwa bestehenden Aufbauten vom
Erbbauberechtigten 3,57 % inkl. 19 % MwSt vom Käufer und vom Verkäufer.
(4) Bei direkten Vertragsverhandlungen mit dem Verkäufer/Vermieter bzw. Verpächter ist unser Kunde
verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen, dass wir ihm das Objekt nachgewiesen haben. Entsprechendes
gilt auch, wenn unser Angebot an Dritte weiter geben wird.
(5) Die Maklerprovision ist fällig mit dem Abschluss eines durch uns nachgewiesenen oder vermittelten
Vertrages.
(6) Vertragswidriges Verhalten seitens unseres Kunden berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und
zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung vereidigter
Sachverständiger.